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Auch wenn es einfach klingt. Miteinander reden hilft!


Eine Konfliktlösung fällt oft leichter, als man denkt. Das wissen wir aus langjähriger Erfahrung.

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Hier unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung einer Vereinbarung, die Ihnen und Ihren Kindern, angepasst an Ihre voraussichtliche künftige Lebenssituation, am besten entspricht.


Wir unterscheiden zwischen materiellen Themen (Themen, die zur Regelung anstehen) und atmosphärischen Aspekten im zwischenmenschlichen Umgang/in der Kommunikation, welche z. B. in der Elternschaft künftig von Bedeutung sein können.

Auch wenn Sie als Paar auseinandergehen, bleiben Sie als Eltern/Großeltern miteinander verbunden.

Hier wird im Speziellen auf Umgangsmuster geachtet und geklärt, welche dieser Verhaltensweisen zukünftig hilfreich und welche hinderlich sind und wie damit in Hinkunft umgegangen werden soll.

Unsere Erfahrungen zeigen es immer wieder: Wenn Personen eine Gesprächsbasis bewahren oder wiederherstellen können, dann sind im Regelfall auch materielle Themen (Wohnung, Vermögen, Schulden) und organisatorische (Kinder) leichter zu klären.

Bitte sprechen Sie in einer Mediation alle Themen, Ideen und Sorgen – auch Themen wie Vertrauensverluste, Ängste und Sehnsüchte – offen an. Je mehr wir wissen, umso besser können wir Sie bei einer guten Regelung und bei gelingendem elterlichen Umgang unterstützen!

Kurz gesagt: Je mehr sich die beteiligten Personen auf die Mediation einlassen, umso zufriedener sind sie meist mit dem Ergebnis :-).

Bei uns erhalten Sie zudem kostenlos, wenn die Mediation zur Gänze durchgeführt wurde, die vom Gesetzgeber geforderte Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG.

Ein kleiner rechtlicher Hinweis: Viele Menschen gehen davon aus, dass bei Einbringen einer Scheidungsklage alle Themen wie Kinder, Ehewohnung oder Vermögensaufteilung gleich mitverhandelt und geklärt werden. Rechtlich handelt es sich jedoch um getrennte Verfahren, die jeweils eigener Klagen bzw. Anträge bedürfen. Vereinfacht gesagt geht es im Scheidungsverfahren nur darum, dass die Schuldfrage geklärt wird und die Scheidung ausgesprochen wird, alles Weitere sind eigene (kostenpflichtige) gerichtliche Verfahren.



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